Wie läuft das Begutachtungsverfahren?
So läuft das Begutachtungsverfahren:
Die Pflegekasse leitet den Antrag weiter an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MD), der Ihre Pflegebedürftigkeit gegebenenfalls feststellt und die Einstufung in Pflegegrade (1 – 5) vornimmt.
Konkret besucht Sie ein Pflegegutachter zu Hause und prüft, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wieviel personelle Unterstützung dafür notwendig ist.
Wie pflegebedürftig Sie sind, spiegelt sich dann in fünf Pflegegraden wider: je höher der Pflegegrad, desto mehr sind Sie in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt und auf Hilfe angewiesen.
Die Anwesenheit einer unserer Pflegefachkräfte kann während der Begutachtung hilfreich sein.