• Benötigen Sie Unterstützung, z.B. bei der Körperpflege, beim Essen oder im Haushalt aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung?
• Dauert diese Einschränkung der Selbstständigkeit und / oder Fähigkeitsstörungen mindestens für die Dauer von sechs Monaten an?
Wenn Sie alle Fragen bejahen können, besteht vermutlich eine Pflegebedürftigkeit.
Möchten Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, sollten Sie unbedingt einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen!